Waffenschränke

Ob Sportschütze, Jäger oder Waffenträger im Beruf: Für jeden Fall bieten wir den passenden Tresor für Waffe und Munition. Finden Sie die passende Größe und Ausstattung sowie den notwendigen Widerstandsgrad. Alle unsere Waffenschränke/ Waffentresore entsprechen dem Waffengesetz in seiner aktuellen Fassung. Ein komfortabler Verschluss ist je nach Modell wählbar als klassisches Schlüsselschloss, ein traditionell mechanisches Zahlenschloss oder durch ein Elektronisches Tastenkombinationsschloss mit zahlreichen Nutzer-Optionen.

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Waffenschränke nach Hersteller


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Waffenschränke von SISTEC

WAFFENSCHRÄNKE

Waffenschränke: Sicherheitsstufe und Kapazität richtig wählen

Bei einem Waffenschrank kommt es nicht nur auf Größe, Schloss und Innenausstattung an. Entscheidend ist vor allem, welcher Widerstandsgrad für die Waffenaufbewahrung zulässig ist und wie viele Kurz- beziehungsweise Langwaffen darin aufbewahrt werden dürfen.

 

Für neu angeschaffte Sicherheitsbehältnisse zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen stehen heute vor allem die Widerstandsgrade 0 und I nach DIN/EN 1143-1 im Mittelpunkt. Die früher verbreiteten Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992 sind dagegen insbesondere für bereits vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzte und bestandsgeschützte Behältnisse relevant.

Neuanschaffung

Für erlaubnispflichtige Schusswaffen grundsätzlich Widerstandsgrad 0 oder I.

Grad 0 < 200 kg

Unbegrenzt Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen.

Grad 0 ≥ 200 kg

Unbegrenzt Langwaffen und bis zu 10 Kurzwaffen.

Grad I

Unbegrenzt Lang- und Kurzwaffen.

Waffenaufbewahrung nach Gesetz

Wer in Deutschland eine erlaubnispflichtige Waffe besitzt, muss diese gesetzeskonform und sicher aufbewahren. Doch welche Vorschriften gelten eigentlich für Waffentresore? Welche Unterschiede gibt es zwischen Kurzwaffen, Langwaffen und Munition – und worauf müssen Sportschützen und Jäger besonders achten?

 

In diesem Video sprechen wir mit unserem Tresor-Experten Holger über die wichtigsten Regeln zur Waffenaufbewahrung in Deutschland. Wir erklären verständlich, welche Anforderungen das Waffengesetz an Waffenschränke stellt und welche Sicherheitsstufen dabei eine Rolle spielen.

KURZ- UND LANGWAFFEN

Der Inhalt entscheidet über den passenden Waffenschrank

Je nach Bauform eignen sich Waffenschränke für Kurzwaffen, Langwaffen oder eine Kombination aus beiden Waffenarten. Langwaffenschränke bieten die notwendige Innenhöhe und häufig spezielle Waffenhalter, während kompaktere Kurzwaffentresore mit Fachböden oder flexibel nutzbaren Innenräumen ausgestattet sind.

 

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der technischen Kapazität des Innenraums und der waffenrechtlich zulässigen Kapazität. Ein Schrank kann räumlich beispielsweise mehr als fünf Kurzwaffen aufnehmen, obwohl sein Widerstandsgrad beziehungsweise sein Gewicht nur die Aufbewahrung von maximal fünf Kurzwaffen erlaubt.

SICHERHEITSSTUFEN

A, B, 0 oder I – was gilt für Waffenschränke?

Die Bezeichnungen werden im Handel häufig nebeneinander verwendet, haben rechtlich aber eine unterschiedliche Bedeutung. Für die Auswahl eines neuen Waffenschranks sollten die früheren VDMA-Stufen A und B klar von den aktuellen Widerstandsgraden 0 und I nach DIN/EN 1143-1 getrennt werden.

Sicherheitsstufe A


A-Schränke nach VDMA 24992 sind heute vor allem im Rahmen des Bestandsschutzes relevant. Nach der früheren Regelung konnten darin bis zu 10 Langwaffen aufbewahrt werden.

 

Bei einem entsprechend klassifizierten B-Innenfach konnten zusätzlich bis zu 5 Kurzwaffen untergebracht werden.

Sicherheitsstufe B


Auch B-Schränke nach VDMA 24992 sind für die Waffenaufbewahrung heute in erster Linie bei bestandsgeschützten Altbehältnissen relevant.

 

Nach der früheren Regelung waren mehr als 10 Langwaffen möglich. Bei Kurzwaffen lag die Grenze grundsätzlich bei 5, beziehungsweise bei 10, wenn das Behältnis mindestens 200 kg wog oder nach der damaligen Regelung entsprechend gegen Abriss verankert war.

Widerstandsgrad 0


Ein Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 darf eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen aufnehmen.

 

Bei weniger als 200 kg sind bis zu 5 Kurzwaffen zulässig, ab 200 kg bis zu 10 Kurzwaffen.

Widerstandsgrad 1


Widerstandsgrad I bietet einen höheren Einbruchschutz und ermöglicht grundsätzlich die unbegrenzte Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen.

 

Damit ist Grad I insbesondere interessant, wenn mehr als zehn Kurzwaffen aufbewahrt werden sollen.

Wichtig zum Bestandsschutz: A- und B-Schränke sind keine gleichwertige Alternative für eine heutige Neuanschaffung zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Der Bestandsschutz bezieht sich auf Behältnisse, die bereits bis zum 6. Juli 2017 entsprechend genutzt wurden.

Erfahren Sie mehr über das Waffengesetz §36 und die Aufbewahrung von Waffen und Munition:

KAPAZITÄT

Wie viele Kurz- und Langwaffen dürfen in den Schrank?

Für eine Neuanschaffung lässt sich die zulässige Kapazität bei den heute relevanten Widerstandsgraden besonders übersichtlich einordnen. Bei Langwaffen gibt es innerhalb der Widerstandsgrade 0 und I grundsätzlich keine zahlenmäßige Obergrenze. Bei Kurzwaffen ist beim Widerstandsgrad 0 zusätzlich das Gewicht des Sicherheitsbehältnisses entscheidend.

Sicherheitsstufe /
Widerstandsgrad
Rechtliche Einordnung Langwaffen Kurzwaffen
A nach VDMA 24992 Nur noch im Rahmen des Bestandsschutzes Bis zu 10 Im A-Schrank selbst keine; mit geeignetem B-Innenfach bis zu 5
B nach VDMA 24992 Nur noch im Rahmen des Bestandsschutzes Mehr als 10 möglich Bis zu 5; nach Altregelung bis zu 10 bei mindestens 200 kg beziehungsweise entsprechender Verankerung
Grad 0 < 200 kg Aktuelle Regelung Unbegrenzt Bis zu 5
Grad 0 ≥ 200 kg Aktuelle Regelung Unbegrenzt Bis zu 10
Grad I Aktuelle Regelung Unbegrenzt Unbegrenzt

Praxis-Tipp: Planen Sie nicht nur die aktuell vorhandenen Waffen ein. Ein etwas größerer Innenraum schafft Reserven für spätere Erweiterungen, Zubehör und eine übersichtliche Lagerung.

PLANUNG

Waffen und Munition sinnvoll einplanen

Neben der zulässigen Anzahl der Waffen sollten auch die nutzbaren Innenmaße und die Aufteilung des Schrankes berücksichtigt werden. Fachböden, Waffenhalter und zusätzliche Ablageflächen erleichtern eine übersichtliche Unterbringung von Kurzwaffen, Langwaffen und Munition.

 

Es empfiehlt sich außerdem, den Waffenschrank nicht zu knapp zu dimensionieren. Zusätzlicher Stauraum schafft Reserven, wenn der Waffenbestand später erweitert wird oder Zubehör ebenfalls sicher untergebracht werden soll. So bleibt der Innenraum übersichtlich und vorhandene Waffen lassen sich bequem entnehmen und wieder verstauen.

BAUFORMEN & AUSSTATTUNG

Was für Waffenschränke gibt es?

Waffenschränke unterscheiden sich vor allem durch ihre Bauform, den nutzbaren Innenraum, den Widerstandsgrad und die Innenausstattung. Die Wahl sollte sich deshalb nicht allein an den Außenmaßen orientieren, sondern immer daran, welche Waffen tatsächlich untergebracht werden sollen.

LANGWAFFEN

Hohe Schränke mit Waffenhaltern

Für Gewehre und andere Langwaffen ist ausreichend Innenhöhe entscheidend. Waffenhalter sorgen für eine geordnete und standfeste Unterbringung.

KURZWAFFEN

Kompakte Waffentresore

Für Pistolen und Revolver eignen sich kompaktere Modelle mit Fachböden, Schubladen oder flexibel einteilbarem Innenraum.

KOMBINATION

Kurz- und Langwaffen gemeinsam

Größere Waffenschränke können beide Waffenarten aufnehmen. Wichtig bleibt, dass die gesetzlich zulässige Kurzwaffenkapazität des jeweiligen Widerstandsgrades eingehalten wird.

MUNITION

Seperate oder gemeiname Aufbewahrung

Für die ausschließliche Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Munition gelten geringere Anforderungen als für erlaubnispflichtige Schusswaffen. In Behältnissen der Widerstandsgrade 0 und I darf Munition zusätzlich zu den Waffen aufbewahrt werden.

SICHERE AUFBEWAHRUNG

Wer braucht einen Waffenschrank?

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen besitzt, muss dafür sorgen, dass diese nicht abhandenkommen und nicht von unberechtigten Dritten an sich genommen werden können. Das Waffengesetz und die AWaffV konkretisieren hierfür die Anforderungen an die Aufbewahrung.

 

Damit betrifft die sichere Waffenaufbewahrung insbesondere Jäger, Sportschützen, Waffensammler und andere berechtigte Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Die passende Sicherheitsklasse sollte bereits vor dem Kauf anhand von Waffenart, Anzahl und geplantem Aufstellungsort feststehen.

AUFSTELLUNGSORT

Wo wird ein Waffenschrank aufgestellt?

Das Waffenrecht knüpft die sichere Aufbewahrung nicht pauschal an bestimmte Räume wie Schlafzimmer, Keller oder Dachboden. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Aufbewahrungssituation und ob unberechtigte Personen Zugriff erhalten können.

 

Für nicht dauernd bewohnte Gebäude gelten besondere Vorgaben: Dort dürfen grundsätzlich höchstens drei erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden, und zwar in einem Sicherheitsbehältnis mit mindestens Widerstandsgrad I.

Hinweis: Im Einzelfall kann die zuständige Behörde wegen Art, Zahl oder Aufbewahrungsort einen höheren Sicherheitsstandard verlangen.

MONTAGE & VERANKERUNG

Ein Waffenschrank sollte sicher aufgestellt werden

Eine fachgerechte Boden- oder Wandverankerung erhöht den Schutz davor, dass ein leichterer Schrank als Ganzes abtransportiert wird. Maßgeblich sind dabei die konstruktiven Möglichkeiten des Modells, die Herstellervorgaben und der vorhandene Untergrund.

 

Für einen aktuellen Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 richtet sich die gesetzliche Kurzwaffenkapazität nach dem Gewicht des Behältnisses: Unter 200 kg sind bis zu fünf, ab 200 kg bis zu zehn Kurzwaffen vorgesehen. Eine Verankerung ersetzt bei der aktuellen Regelung nicht automatisch die 200-kg-Grenze

EINBRUCHSCHUTZ & FEUERSCHUTZ

Einbruchschutz und Feuerschutz nicht verwechseln

Einbruchschutz

Die Einordnung eines Waffenschranks nach DIN/EN 1143-1 beschreibt vor allem seinen Widerstand gegen Einbruch. Daraus ergibt sich nicht automatisch eine definierte Feuerwiderstandsdauer.

Feuerschutz

Wenn ein nachgewiesener Feuerschutz gewünscht ist, sollte deshalb auf eine zusätzliche entsprechende Zertifizierung beziehungsweise Herstellerangabe geachtet werden. Die massive Bauweise eines Waffenschranks allein ist nicht mit einer definierten Feuerschutzklasse gleichzusetzen.

EINBRUCHSCHUTZ & FEUERSCHUTZ

Die wichtigsten Punkte für die Auswahl

Wie viele Langwaffen sollen aufbewahrt werden?


Reicht Widerstandsgrad 0 oder wird Grad I benötigt?


Handelt es sich um Neuanschaffung oder bestandsgeschützten Altbestand?


Soll Munition ebenfalls im Waffenschrank gelagert werden?


Gibt es ausreichend Reserve für zukünftige Waffen?

Wie viele Kurzwaffen sollen aufbewahrt werden?


Wie hoch ist das Eigengewicht des Grad-0-Schranks?


Welche Innenhöhe wird für die vorhandenen Langwaffen benötigt?


Ist am Aufstellungsort eine sichere Verankerung möglich?


Ist ein zusätzlicher geprüfter Feuerschutz gewünscht?

Für neu angeschaffte Behältnisse zur Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind heute insbesondere zertifizierte Waffenschränke nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I relevant. Ältere Schränke der früheren Sicherheitsstufen A und B können unter bestimmten Voraussetzungen Bestandsschutz genießen, wenn sie bereits vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzt wurden. Maßgeblich sind § 36 WaffG und § 13 AWaffV.
Neben der tatsächlichen Innenraumgröße gelten gesetzliche Grenzen. In einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 und weniger als 200 kg Gewicht dürfen nach § 13 AWaffV grundsätzlich unbegrenzt Langwaffen und bis zu fünf erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufbewahrt werden. Ab 200 kg sind bei Widerstandsgrad 0 bis zu zehn Kurzwaffen möglich. Für größere Bestände kann Widerstandsgrad I erforderlich beziehungsweise sinnvoll sein.
Berücksichtigen Sie neben der aktuellen Anzahl Ihrer Waffen auch deren Länge, Optiken, Zubehör und mögliche spätere Anschaffungen. Ein ausreichend großer Innenraum erleichtert die übersichtliche Aufbewahrung und verhindert, dass Waffen oder Optiken beim Einstellen beschädigt werden.
Der Waffenschrank sollte auf einem ausreichend tragfähigen und ebenen Untergrund stehen. Ob und wie eine Verankerung vorzunehmen ist, richtet sich unter anderem nach Modell, Zertifizierung und Montageanleitung. Zusätzlich können Anforderungen des Versicherers oder der zuständigen Behörde zu beachten sein.
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