Private Videoüberwachung

Die Grenzfälle der privaten Videoüberwachung

 

Eine Videoüberwachung ist generell nur dann erlaubt, wenn andere Möglichkeiten nachweisbar uneffektiv sind (etwa: Infrarot-Videoüberwachung eines Grundstücks, weil öfter bereits Einbrüche vorgekommen sind oder Beschädigungen an Gebäuden verübt wurden.)

 

Die folgenden Bedingungen werden hier vom Gesetzgeber gestellt:

Ein Schild muss eindeutig auf die Kamera hinweisen. Weiterhin müssen sämtliche Bewohner der entsprechenden Hausanlage ihre Zustimmung zu dieser Maßnahme erklären.

 

Verboten bleibt weiterhin:

Niemand darf die Straße vor seinem Haus, das Nachbargrundstück, den Gehweg bzw. andere Häuser gleichzeitig abfilmen. Die eigene Grundstücksgrenze bildet auch das räumliche Limit für die private Videoüberwachung.

 

Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Hinweisen und stellen keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit Datenschutz oder der Zulässigkeit von Videoüberwachung, sollten Sie sich an eine qualifizierte Rechtsberatung wenden.

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