Brandschutz

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Hinsichtlich der Aspekte des vorbeugenden (brandverhindernden) und des abwehrenden (brandbekämpfenden) Brandschutzes ist die Berücksichtigung von Feuerschutzmaßnahmen und -vorgaben in verschiedensten Gesellschaftsbereichen von großer Wichtigkeit. Nicht nur in Deutschland ist der Brandschutz mit einer großen Anzahl an Gesetzen, Normen und Richtlinien verbunden, die Brände und damit einhergehende Personen- und Sachschäden verhindern bzw. minimieren sollen.

 

Warum Brandschutz alle betrifft

 

In Deutschland entstehen jedes Jahr immense Schäden durch Brände – sowohl materiell als auch menschlich. Neben dem Verlust von Sachwerten in Millionenhöhe fordern Brände immer wieder Menschenleben und verletzen auch Tiere. Die emotionale Belastung für Betroffene ist enorm.

Doch Brände sind nicht nur ein persönliches oder gesellschaftliches Drama, sondern auch ein erheblicher wirtschaftlicher Faktor: Die steigenden Schäden führen zu höheren Versicherungsprämien, die wiederum auf Betriebskosten, Produktpreise und Versorgungsleistungen umgelegt werden. Damit ist letztlich jede Bürgerin und jeder Bürger indirekt betroffen.

Deshalb ist präventiver Brandschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder Mensch kann und sollte im Alltag zur Brandverhütung beitragen – sei es zu Hause, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum. Der Brandschutz beginnt bereits in der eigenen Wohnung: Viele Wohnungsbrände entstehen noch immer durch fahrlässiges Verhalten, wie etwa Rauchen im Bett oder der unsachgemäße Umgang mit elektrischen Geräten.

In den meisten Fällen sind Leichtsinn, Unachtsamkeit oder mangelndes Verantwortungsbewusstsein die Hauptursachen für Brandausbrüche.

 

Die Brandschutzordnung

 

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 enthält verbindliche Verhaltensregeln für den Brandfall sowie zur Brandverhütung. Sie richtet sich an alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten – etwa in Betriebsstätten, Versammlungsstätten, Hochhäusern oder Gesundheitseinrichtungen.

 

Die Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen:

 

  • Teil A ist gut sichtbar in relevanten Gebäudebereichen auszuhängen, umfasst maximal eine DIN-A4-Seite und richtet sich an alle Personen im Gebäude.
  • Teil B ist eine ausführlichere, schriftliche Information für Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten – z. B. Mitarbeitende – und dient der Unterweisung.
  • Teil C enthält konkrete Maßnahmen und Zuständigkeiten für Personen, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (z. B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte).

 

Jede Brandschutzordnung wird auf Grundlage der spezifischen Gegebenheiten und Risiken des jeweiligen Gebäudes individuell erstellt.

 

 

Die brandschutztechnischen Anforderungen an ein Gebäude richten sich nach der Gebäudeklasse gemäß Landesbauordnung. Diese Klassen (1–5) orientieren sich an Faktoren wie Gebäudehöhe, Nutzung und Rettungswegen. Je höher die Gebäudeklasse, desto umfangreicher sind die baulichen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen.

Neben der Gebäudeklasse spielen auch besondere Nutzungen – etwa bei Tiefgaragen oder Sonderbauten – eine Rolle bei der Bewertung und Planung des Brandschutzes.

Bei Neubauten und größeren Umbauten ist stets ein schriftlicher Brandschutznachweis erforderlich, der im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eingereicht und ggf. geprüft werden muss.

 

Brandschutzklassen

 

Brandschutzrechtliche Bestimmungen beschränken sich bei Weitem nicht auf Gebäude im Ganzen - so können gemäß DIN 4102 beispielsweise Baustoffe und Bauteile hinsichtlich deren Brandschutzklasse beurteilt werden. Der Brandschutzklasse A werden Baustoffe zugeordnet, die nicht brennbar sind. 
Klasse B umfasst dagegen brennbare Baustoffe (hier kann außerdem zwischen schwer entflammbaren, normal entflammbaren und leicht entflammbaren Stoffen unterschieden werden).

Bauteilen werden unter Brandschutzaspekten verschiedene Feuerwiderstandsklassen zugeteilt. Die Bezeichnung F0 beschreibt dabei ein Bauteil, das einem Feuer weniger als 30 Minuten standhält. Mit F30 ausgezeichnete Bauteile sind für mindestens 30 Minuten in der Lage, ausbrechendem Feuer Widerstand zu leisten. In entsprechender Weise sind auch die Feuerwiderstandsklassen F60, F90, F120 und F180 zu interpretieren.
Neben Klassifikationen für Baustoffe und -teile beschreibt DIN 4102 unter anderem auch Feuerwiderstandsklassen von Brandschutztüren, die als sogenannter Feuerschutzabschluss dienen. Während Türen mit dem Widerstand T30 einen Feuerdurchtritt bei uneingeschränkter Türfunktion für mindestens 30 Minuten verhindern, erfüllen Brandschutztüren der Feuerwiderstandsklassen T60, T90, T120 und T180 diese Aufgabe über den jeweils bezifferten Zeitraum.

 

Was ist aktiver Brandschutz?

 

Zum aktiven Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die eingesetzt werden müssen, wenn ein Brand bereits ausgebrochen ist. Dazu gehört vorrangig der Einsatz der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes. Brandschutz bezieht sich hauptsächlich auf das Innere von Gebäuden. Deshalb gehören auch Brandbekämpfungsanlagen wie z. B. Sprinkleranlagen zum aktiven Brandschutz. Auch sie bekämpfen das Feuer erst, wenn es ausgebrochen ist. Die Warnung vor einem Brand obliegt dem passiven oder auch vorbeugenden Brandschutz, dessen Teilgebiete wesentlich umfangreicher sind.

 

Was ist passiver Brandschutz?

 

Der passive Brandschutz unterteilt sich in bauliche und technische Maßnahmen.
Beim baulichen Brandschutz muss darauf geachtet werden, dass möglichst nur Materialien zum Einsatz kommen, die entweder unbrennbar oder schwer entflammbar sind. Er bezieht sich auf alle Bereiche des Bauens und hier spielt ganz besonders beim Einbau von Trockenbauwänden die Verwendung unbrennbarer Dämmstoffe eine große Rolle. Elektroanlagen wie Versorgungsschächte oder Kabelbahnen werden in Zonen hoher Brandgefahr mit Brandschutzverkleidungen umgeben. Aber auch Durchbrüche von Kabeln, Rohrleitungen, Lüftungskanälen und anderen Konstruktionen werden mit speziellen Brandschutzmörteln verschlossen. Damit wird die Untergliederung eines Gebäude in Brandabschnitte erreicht.

 

Bei jedem größeren Bauvorhaben und überall, wo öffentliche Einrichtungen neu errichtet oder umgebaut werden, muss ein zertifizierter Gutachter ein umfassendes Brandschutzgutachten erarbeiten. Er legt die baulichen und technischen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes fest und regelt die Einrichtung von Rettungswegen und Signalisierungen.

 

Passiver Brandschutz wird aber auch durch eine Vielzahl von technischen Einrichtungen sichergestellt. Wichtigster Bestandteil sind dabei Brandmeldeanlagen. Sie bestehen, entsprechend der Größe des Gebäudes, aus einzelnen Rauchmeldern oder aus einem gesamten System von Brandmeldern, Druckknopfmeldern, Innen- und Außensirenen und entsprechender brandsicherer Verkabelung. All diese Komponenten werden in einer Brandmeldezentrale zusammengefasst und geschaltet, die oftmals eine Aufschaltung zur Feuerwehr beinhaltet. Die Errichter solcher Anlagen sind ausschließlich Firmen, die die entsprechende Zertifizierung besitzen und mit entsprechender Messtechnik ausgerüstet sind. Sie stellen damit sicher, dass solche großen Brandmeldeanlagen in vorgeschriebenen Zeitabständen funktionell überprüft und gewartet werden.

 

Brandschutz in Privathaushalten

 

Wohnungsbrände sind in Deutschland keine Seltenheit und entstehen oft durch vermeidbare Ursachen wie defekte Elektrogeräte, offenes Feuer, überlastete Mehrfachsteckdosen oder Unachtsamkeit beim Kochen oder Rauchen. Besonders tückisch ist, dass Brände häufig nachts entstehen – und genau deshalb sind Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben. In allen Bundesländern müssen Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure mit zertifizierten Geräten ausgestattet sein. Sie retten Leben, indem sie frühzeitig warnen, wenn sich Rauch entwickelt.

 

Guter Brandschutz beginnt aber nicht mit dem Feuer, sondern mit Vorbeugung: Elektrische Geräte sollten regelmäßig überprüft und Standby-Modi vermieden werden. Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen, Löschdecke oder Feuerlöscher griffbereit haben und Fluchtwege – etwa im Treppenhaus – freihalten. Wer all das beachtet, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Nachbarn und Eigentum. Im Ernstfall gilt: Feuerwehr unter 112 rufen, Türen schließen, Wohnung verlassen – aber niemals Aufzüge benutzen. Denn Sicherheit beginnt zu Hause – mit Aufmerksamkeit und Verantwortungsbewusstsein.

 

Einbau von Brandmeldern

 

Beim Einbau von Brandmeldern müssen immer wichtige Regeln zwingend eingehalten werden. Rauchgase steigen auf, und deshalb müssen Brandmelder immer am höchsten Punkt eines Raumes montiert werden. Ihr Mindestabstand zu umgebenden Wänden oder zu Abzugsschächten, Dachflächenfenstern und anderen Öffnungen beträgt dabei 60 Zentimeter. Fast alle Brandmelder aus dem Elektronikfachhandel sind Einzelmelder. Das heißt, jeder dieser Melder stellt die Signalisierung eines Brandes nur in dem Raum sicher, in dem er montiert ist. Wenn infolge der Komplexität eines Bauwerkes diese Brandmelder miteinander kommunizieren sollen, kommen Funkmelder zur Anwendung. Sie vermitteln auch einen aufkommenden Brand in einem weiter entfernten Raum.

 

Der Feuerschutztresor als passiver Brandschutz

 

Passiver Brandschutz bezieht sich aber auch auf den Schutz hochwertigen Eigentums. Beim Kauf von Tresoren oder Geldkassetten muss deshalb darauf geachtet werden, dass sie in eine Feuerschutzklasse eingestuft sind, die von den Versicherungsunternehmen akzeptiert wird. Sie müssen einem Brand eine halbe Stunde lang bei 800 Grad Celsius standhalten. 

Brandschutz umzusetzen kann sehr einfach sein und Menschenleben schützen. Wir haben eine breite Auswahl von Feuerschutzmaßnahmen bei uns im Shop.

 

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