DIN EN 179 für Notausgangs-Verschlüsse und DIN EN 1125 für Antipanik-Türverschlüsse

Allgemeines

Die europäischen Normen DIN EN 179 (Notausgangs-Verschlüsse) und DIN EN 1125 (Antipanik-Türverschlüsse) gelten seit Juni 2002.
Im Februar 2004 wurden sie in die Bauregelliste B / Teil 1 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) aufgenommen und sind seither verbindlich anzuwenden.

Früher wurde in Deutschland bei Türen in Flucht- und Rettungswegen nicht zwischen Notausgangs- und Antipanik-Verschlüssen unterschieden. Zulässig waren alle Feuerschutz-Antipanik-Beschläge mit einem Vierkant von 9 mm und Griff-Formen, deren Enden zum Türblatt zeigen.

Die heutigen Normen unterscheiden klar zwischen beiden Verschlussarten.
Sie definieren jeweils Anforderungen, Prüfverfahren und empfohlene Einsatzbereiche.

DIN EN 179 – Notausgangs-Verschlüsse

Anwendungsbereich

Diese Norm gilt für Türen in Flucht- und Rettungswegen, bei denen zwar Notsituationen, aber keine Panikreaktionen zu erwarten sind.
Sie wird angewendet, wenn die Personen im Gebäude mit den Ausgängen vertraut sind, z. B. in Bürogebäuden ohne Publikumsverkehr.

Beispielhafte Notsituation

Eine Notsituation liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen durch einen Brand oder eine andere Gefahr bedroht sind, sich aber geordnet in Sicherheit bringen können.
Ein typisches Beispiel: Ein Brand in einer Büroetage, in der das Personal die Fluchtwege kennt und ruhig reagiert.

Zulässige Beschläge

  • Türdrücker, Stoßgriffe oder Griffplatten,
    die speziell für den Einsatz in Notsituationen entwickelt und geprüft wurden.

Wichtiger Hinweis

Beschlag und Schloss müssen gemeinsam geprüft und zertifiziert sein.
Sie dürfen zwar separat ausgeschrieben und geliefert werden, müssen aber im geprüften Kombinationsnachweis verwendet werden.

DIN EN 1125 – Antipanik-Türverschlüsse

Anwendungsbereich

Diese Norm gilt für Türen in Flucht- und Rettungswegen, bei denen Paniksituationen entstehen können.
Sie findet Anwendung, wenn die Personen im Gebäude die Fluchtwege nicht kennen, z. B. in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Theatern oder Kinos.

Beispielhafte Notsituation

Eine Paniksituation tritt ein, wenn viele Menschen aufgrund einer lebensbedrohlichen Gefahr gleichzeitig fliehen – etwa bei einem Brand in einem Kinosaal.
Rauchentwicklung, Dunkelheit oder ortsfremde Personen können Panik zusätzlich verstärken.

Zulässige Beschläge

  • Waagerechte Griff- oder Druckstangen,
    die sich über die gesamte Türbreite erstrecken und einen schnellen, intuitiven Fluchtweg ermöglichen.

Wichtiger Hinweis

Auch hier gilt: Griff- bzw. Druckstange und Schloss müssen gemeinsam geprüft und zertifiziert sein.
Sie können separat ausgeschrieben und geliefert, aber nur in geprüfter Kombination eingesetzt werden.


Merkmale bei Feuerschutz-Beschlägen für Notausgangs-Verschlüsse nach DIN EN 179

Quelle: HOPPE AG - 2009

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