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Waffenschränke Der Tresor zur Waffe

Ob Sportschütze, Jäger oder Waffenträger im Beruf: Für jeden Fall bieten wir den passenden Tresor für Waffe und Munition. Finden Sie die passende Größe und Ausstattung sowie den notwendigen Widerstandsgrad. Alle unsere Waffenschränke/ Waffentresore entsprechen dem Waffengesetz in seiner aktuellen Fassung. Ein komfortabler Verschluss ist je nach Modell wählbar als klassisches Schlüsselschloss, ein traditionell mechanisches Zahlenschloss oder durch ein Elektronisches Tastenkombinationsschloss mit zahlreichen Nutzer-Optionen.

 
 
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Hinweise & Merkmale

Je nach Baureihe eignen sich Waffentresore/ Waffenschränke zur sicheren Lagerung von Kurzwaffen, Langwaffen oder in Kombination mit Munition. Schränke zur ausschließlichen Aufbewahrung von Munition genügen abgeschwächten Vorschriften (Waffengesetz). Zusätzliche Sicherheit schafft eine fachgerechte Verankerung mit dem Fußboden oder einer massiven Wand.

Einbruchschutz

Sie finden bei uns einbruchhemmende Munitionsschränke und selbstverständlich Waffentresore in den notwendigen Widerstandsgraden 0(N) und 1 nach EN 1143-1 (ECB-S).

Feuerschutz

Feuerhemmend sind grundsätzlich alle unsere Waffenschränke, auf Grund ihrer konstruktiven Beschaffenheit. Definierte Feuersicherheit ist dabei nicht vorgesehen.

Weiterführende Informationen

Wer braucht einen Waffenschrank?

Ein Waffenschrank wird nicht nur von Menschen dringend benötigt, die über Schusswaffen verfügen, sondern ist sogar gesetzlich für jeden Besitzer einer Waffe vorgeschrieben. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Schusswaffen und anderen Waffenarten. Die Aufbewahrung von Waffen sowie Munition muss dabei laut Waffengesetz 2002 § 36 stets in einem klassifizierten Behältnis erfolgen. Auf diese Weise soll die Waffe vor dem unberechtigten Zugriff durch Kinder und Dritte geschützt werden. Unabhängig vom geltenden Gesetz ist der Waffenschrank jedoch für zahlreiche Menschen eine lohnenswerte Anschaffung. Dieser bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, Ihre Waffen sowie Ihre Munition an einem zentralen Ort zu lagern, sondern schützt diese ebenfalls vor Diebstahl und Missbrauch. Darüber hinaus dienen Waffenschränke ebenfalls dem Schutz der Waffen und der Munition im Havariefall. So sind viele Waffenschränke umfassend vor hohen Temperaturen geschützt und verhindern dadurch schwere Schäden im Brandfall. Weiterhin sind einige Modelle ebenfalls wasserdicht gebaut, um Ihre Waffen bei einem Rohrbruch oder einer ähnlichen Situation vor eindringendem Wasser zu schützen. Aus diesem Grund ist der Waffenschrank nicht nur für Polizisten, Jäger und Soldaten zwingend notwendig, sondern ebenfalls für jegliche Hobbyschützen. Aufgrund der gesetzlichen Grundlage muss dabei der Waffenschrank sogar noch vor der eigenen Schusswaffe erworben werden. Darüber hinaus benötigen ebenfalls Menschen ohne Schusswaffe einen Waffenschrank, wenn diese als Waffen klassifizierte Gegenstände besitzen. Darunter zählen insbesondere Kampfsportler und Trainer, die über geschärfte Nahkampfwaffen verfügen.

Was für Waffenschränke gibt es?

Es gibt zahlreiche unterschiedliche Arten von Waffenschränken, die speziell an den Waffentyp angepasst werden, der in ihnen aufbewahrt werden soll. Eine Anpassung an den Waffentyp ist insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Abmessungen der Waffen von großer Bedeutung. Darüber hinaus unterscheidet man vor allem Waffenschränke, die über einen Innentresor verfügen und jenen, die lediglich über ein Munitionsfach verfügen. Einige wenige Modelle weisen jedoch nicht einmal ein Munitionsfach auf. In diesen Waffenschränken können dabei lediglich die Waffen gelagert werden. Gesetzlich ist geregelt, dass die Waffen stets getrennt von der Munition gelagert werden müssen. Dieser Umstand ist jedoch ebenfalls erfüllt, wenn die Waffen im gleichen Schrank wie die Munition gelagert werden, aber dieser über ein abgeschlossenes Munitionsfach verfügt. Ein zusätzlich gesicherter Innentresor ist nur bei spezieller Munition erforderlich. Daher wird grundsätzlich zwischen Langwaffentresoren, Kurzwaffentresoren und reinen Munitionstresoren unterschieden.

Neben der Unterscheidung der Waffenschränke anhand ihrer Ausstattung können diese ebenfalls anhand ihrer Kapazität unterschieden werden. Der Gesetzgeber sieht hierbei eine Unterscheidung von Waffenschränken vor, die bis zu fünf, zehn oder sogar mehr Waffen beinhalten dürfen. Waffenschränke, in welchen über zehn Waffen gelagert werden sollen, müssen über hohe Sicherheitsanforderungen verfügen. Letztlich wird ebenfalls anhand der Schutzklassen sowie des zusätzlichen Schutzes der Waffenschränke unterschieden. Die Schutzklasse des Waffenschrankes hat dabei direkten Einfluss darauf, welche Waffen in diesem gelagert werden dürfen und zu welcher Summe der Waffenschrank versichert werden kann. Ein Feuer- sowie Wasserschutz des Waffenschranks ist hingegen vorrangig für den Schutz der Waffen sowie der Munition im Schadenfall notwendig.

Wo wird ein Waffenschrank aufgestellt?

Für die Aufstellung eines Waffenschranks gibt es ebenfalls strenge gesetzliche Vorschriften. Eine der wichtigsten Vorschriften des Waffengesetzes besagt, dass der Waffenschrank stets an einem "dauerhaft bewohnten Ort" aufgestellt werden muss. Die Definition dieses Begriffes wird jedoch in einigen Bundesländern unterschiedlich interpretiert. So ist es in einigen Bundesländern wie unter anderem Bayern nicht gestattet, den Waffenschrank in einem Keller oder auf einem Dachboden aufzustellen. Das liegt daran, dass diese Räume meist nur in seltenen Fällen betreten werden und nicht davon auszugehen ist, dass diese in regelmäßigen Abständen genutzt werden. Andere Bundesländer verbieten dabei die Aufstellung eines Waffenschrankes, wenn es sich bei der Wohnung um eine zeitweise gemietete Monteurwohnung handelt, welche regelmäßig für einen längeren Zeitraum unbewohnt bleibt. Grundsätzlich gilt hierbei, dass der Waffenschrank nur in Räumlichkeiten aufgestellt werden darf, in welchen sich dauerhaft mindestens eine Person aufhält. Aus diesem Grund stellen zahlreiche Besitzer eines Waffenschranks diesen in ihrem Wohnzimmer oder in ihrem Schlafzimmer auf. Vorausgesetzt, dass die Wohnung dauerhaft bewohnt ist, sind diese beiden Orte optimal für die Aufstellung des Waffenschranks geeignet, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Wie wird ein Waffenschrank verankert?

Waffenschränke müssen vor allem aus juristischen Gründen heraus richtig verankert oder befestigt werden. Dadurch soll der Diebstahl des gesamten Waffenschranks verhindert werden, um die Bevölkerung vor dessen Inhalt zu schützen. Die wichtigsten Vorgaben zur Verankerung und Befestigung von Waffenschränken enthält der § 13 der AWaffV. Darüber hinaus regelt jedoch auch das WaffG einige zentrale Vorschriften. So müssen sämtliche Waffenschränke, die für eine Verankerung im Boden oder in der Wand vorgesehen sind, bereits werksseitig über sämtliche Bohrungen und Vorbereitungen für die Verankerung verfügen. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sollte der Waffenschrank mit einer Abrisskraft von mehreren Hundert Kilo befestigt werden. Hierbei sind insbesondere kleine Waffenschränke mit einem Gesamtgewicht von bis zu 100 Kilogramm besonders gründlich zu verankern, da diese leicht abtransportiert werden können. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Verankerung des Waffenschrankes von einem Fachmann durchführen zu lassen. Sämtliche Arbeiten wie unter anderem die Bohrungen müssen aufgrund des Diebstahl- und Versicherungsschutzes zwingend von einem Profi durchgeführt werden. In den meisten Fällen wird der Fachmann den Waffenschrank mit speziellen Schrauben und Bohrungen an der Wand oder im Boden befestigen.

Welche Schutzklassen gibt es?

Jeder Waffenschrank muss bereits vom Hersteller mit einer Sicherheitsstufe versehen worden sein. Hierbei unterscheidet man zwischen den beiden Einstufungen nach VDMA 24992 und EN 14450. Sowohl die Schutzklassen nach VDMA 24992 als auch die Schutzklassen nach EN 14450 unterteilen sich in zwei unterschiedliche Ausprägungen. Ein Waffenschrank mit der Schutzklasse VDMA Stufe A weist einen leichten Einbruchschutz auf. Diese Modelle sind gegen leichte mechanische Einwirkungen geschützt, sichern jedoch nicht vor Bränden und hohen Temperaturen. Aus diesem Grund können in einem solchen Waffenschrank lediglich bis zu zehn Langwaffen oder bis zu fünf Kurzwaffen aufbewahrt werden. Die Schutzklasse VDMA Stufe B hingegen weist einen sehr hohen Einbruchschutz auf und kann daher mit über 10 Langwaffen oder mehr als fünf Kurzwaffen befüllt werden. Diese Modelle verfügen zusätzlich zu dem Schutz vor leichten mechanische Einwirkungen ebenfalls über einen zuverlässigen Schutz gegen leichte Brände.

Hier geht es zur Übersicht der Schutzklassen.

Die Sicherheitsstufen nach EN 14450 hingegen richten sich nach vor allem nach der Widerstandsfähigkeit des Waffenschrankes. Man unterscheidet dabei zwischen den beiden Sicherheitsstufen S1 und S2. Ein Waffenschrank mit der Sicherheitsstufe S1 ist umfassend gegen mechanische Einwirkungen geschützt. Waffenschränke mit Sicherheitsstufe S2 sind dabei sowohl gegen sämtliche mechanisch wirkenden Einbruchwerkzeuge als auch gegen leichte Brände geschützt. Die Einstufung der Sicherheitsstufe eines Waffenschranks ist dabei sowohl für dessen Kapazität als auch für die Versicherungssumme von entscheidender Bedeutung.