Mehr Sicherheit dank BHE-Zertifizierung
BHE-Zertifizierung
BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
Der Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (vormals: Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e.V.) (kurz BHE) ist ein Fachverband für Unternehmen, die Produkte und Anlagen der vorbeugenden Sicherungstechnik herstellen, planen oder installieren.
Der BHE hat derzeit mehr als 730 Mitgliedsunternehmen.
Innerhalb des BHE bestehen mehrere Fachausschüsse, die sich mit verschiedenen Aspekte der Sicherungstechnik beschäftigen, wie z.B.: Einbruchschutz, Brandschutz, Videoüberwachung, Zutrittsregelung, Übertragungstechnik, Freigeländeüberwachung, Mechanik, Türen und Tore, IT-Netzwerktechnik, uvm.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des Fachverbandes unter www.bhe.de.
BHE zertifizierter Fachbetrieb
FELGNER wurden vom BHE Fachverband für qualifizierte Arbeit ausgezeichnet.
Wir erhielten im Juni 2012 vom Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE) die Auszeichnung „BHE-zertifizierter Fachbetrieb“ für die Errichtung von Einbruchmeldeanlagen.
Das Zertifikat erhalten bundesweit nur diejenigen Unternehmen, die neben dem Einsatz normgerechter Produkte ihre Anlagen nach den jeweils gültigen Vorschriften planen, einbauen und instandhalten. Geschultes Personal, individuelle Kundeneinweisungen sowie ein ständig verfügbarer Bereitschaftsdienst für Wartungskunden sind eine Selbstverständlichkeit für Inhaber des Zertifikates.
Durch die vorgegebenen BHE-Qualitätsmaßstäbe kann der Kunde angebotene Sicherheitssysteme einfacher vergleichen und weiß, dass er im Rahmen eines vernünftigen Preis-Leistungsverhältnisses bedient wird.
Wir sehen in dieser Auszeichnung eine Bestätigung der Leistungsfähigkeit im Bereich Einbruchmeldeanlagen.
Verpflichtungen der Errichterfirma/Planer
- die Anlagen unter Beachtung der Normen DIN VDE 0833, DIN 14675, der VDE-Vorschriften und sonstigen, jeweils zutreffenden Normen, Vorschriften oder Richtlinien zu installieren und instand zuhalten
- die Projektierungsrichtlinien und technischen Anweisungen der Gerätehersteller einzuhalten
- den Kunden in die Bedienung der Anlage einzuweisen
- dem Kunden eine Bedienungsanleitung und ein Installationsprotokoll für die Anlage zu übergeben
- einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst zu unterhalten, der bei durch den Anlagenbetreiber gemeldeten Störungen unverzüglich zur Einsatzstelle kommt und die Störung behebt