DIN 18257
Norm für Schutzbeschläge

Diese Bestimmungen legen – entsprechend den gewachsenen Ansprüchen der Gebraucher und aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Kriminalpolizei – Begriffe, Maße und verschärfte Anforderungen sowie Prüfverfahren für Schutzbeschläge fest.
Ein Schutzbeschlag ist dazu bestimmt, an einer Haus- oder Wohnungsabschluss-Tür das Schlossgesperre gegen einen unmittelbaren mechanischen Angriff zu schützen und das gewaltsame Abdrehen des Proflzylinders wirksam zu erschweren. Schutzbeschläge gewährleisten jedoch nur in Verbindung mit allen Einzelelementen einer einbruchhemmenden Türnach DIN V ENV 1627 (früher DIN V 18103) eine optimale Schutzwirkung.
Der Anwender kann sich – je nach Schutzbedürfnis – für einen Schutzbeschlag in einer der verfügbaren Widerstandsklassen (ES0/SK1, ES1/SK2, ES2/SK3 oder auf Anfrage ES3/SK4) entscheiden.
Für die 4 Widerstandsklassen wurden die in der obenstehenden Tabelle aufgeführten Eigenschaften und Anforderungen festgelegt. Weiterhin sind der Anbohrschutz des Schutzbeschlag-Außenschildes und die Verbindungselemente am Außenschild bohrerabweisend zu schützen (Oberfächenhärte 60 HRC).
Die Verbindungselemente (Verschraubung, Stiftverbindung) müssen so gestaltet sein, dass die Schutzwirkung des Schutzbeschlages nach Schlagversuchen erhalten bleibt.
Schutzbeschläge nach diesen Normen sind mit Namen/Zeichen des Herstellers, der Widerstandsklasse und Prüfnummer sowie dem entsprechenden Prüf- und Überwachungszeichen mit zugehöriger Prüfnummer zu kennzeichnen; sie unterliegen einer ständigen Eigen- und Fremdüberwachung.
Gegenüberstellung der nationalen Norm DIN 18257 und der europäischen Norm DIN EN 1906

Bitte beachten Sie hierzu auch die europäische Norm DIN EN 1906.
Quelle: HOPPE AG - 2018