DIN EN 179 für Notausgangs-Verschlüsse und DIN EN 1125 für Antipanik-Türverschlüsse
Die neuen europäischen Normen DIN EN 179 für Notausgangs-Verschlüsse und DIN EN 1125 für Antipanik-Türverschlüsse gelten seit Juni 2002. Sie wurden im Februar 2004 in die Bauregelliste B / Teil 1 des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt aufgenommen und sind entsprechend anzuwenden.
In der Vergangenheit wurde in Deutschland bei Türen in Flucht- und Rettungswegen nicht zwischen Notausgangs-Verschlüssen und Antipanik-Türverschlüssen unterschieden. Zulässig waren alle Feuerschutz-Antipanik-Beschläge mit einem Vierkant von 9 mm und Griff-Formen, deren Enden zum Türblatt zeigen.
Die genannten Normen unterscheiden zwischen beiden Verschlussarten. Sie definieren jeweils die Anforderungen und Prüfverfahren und geben konkrete Empfehlungen zu deren Anwendung.
DIN EN 179 - Norm für Notausgangs-Verschlüsse
Anwendungsbereich:
Gilt für Verschlüsse an Türen in Flucht- und Rettungswegen, wo Notsituationen entstehen können. Die Ausgänge und ihre Beschläge sind den Menschen im Gebäude vertraut (z. B. Bürogebäude ohne Publikumsverkehr).
Notsituation:
Eine Notsituation tritt ein, wenn für eine Person oder Personengruppe eine lebensbedrohliche Situation entsteht, jedoch nicht davon auszugehen ist, dass diese zu einer Panik führt. Ein typisches Szenario ist der Brand einer Büroetage, auf der das Büropersonal mit den Fluchtwegen vertraut ist und so kontrolliert der Gefahr entkommen kann.
Zulässige Beschläge:
Türgriffe oder Stoßgriffe bzw. Griffplatten, die für die Verwendung in Notsituationen entwickelt wurden (siehe nachstehende Zeichnungen).
Unbedingt beachten:
Beschlag und Schloss müssen stets gemeinsam geprüft und zertifziert sein. Sie können aber separat ausgeschrieben und ausgeliefert werden.
DIN EN 1125 - Norm für Antipanik-Türverschlüsse
Anwendungsbereich:
Gilt für Verschlüsse an Türen in Flucht- und Rettungswegen, wo Paniksituationen entstehen können. Die Ausgänge und deren Beschläge sind nicht allen Menschen im Gebäude vertraut (z. B. Ausgangstüren in öffentlichen Gebäuden).
Paniksituation:
Eine Paniksituation kann eintreten, wenn aufgrund einer lebensbedrohlichen Situation viele Menschen oder Menschenmassen aus einem Gebäude fiehen müssen. Oftmals spielen Faktoren wie starke Rauchentwicklung, Dunkelheit und die Anwesenheit ortsfremder Personen eine Rolle.
Ein typisches Beispiel ist der Brand in einem Kinosaal.
Zulässige Beschläge:
Waagerechte, über die gesamte Türbreite reichende Griff- oder Druckstangen.
Unbedingt beachten:
Griff- oder Druckstangen und Schloss müssen stets gemeinsam geprüft und zertifziert sein. Sie können aber separat ausgeschrieben und ausgeliefert werden.
Wichtige Merkmale bei Feuerschutz-Beschlägen für Notausgangs-Verschlüsse nach DIN EN 179
Quelle: HOPPE AG - 2009
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