DIN 107 (links/rechts)
Was bedeutet DIN links bzw. DIN rechts?
In der DIN 107 ist die Festlegung der Türen nach DIN links und DIN rechts geregelt. Diese Festlegung ist bei der Verwendung von Wechsel-Garnituren (z.B. für Haustüren) wichtig, wenn auf der Türinnenseite eine asymetrische Griff-Form eingesetzt wird.
Bis auf wenige Ausnahmen schwingen Türen nach innen auf. Um festzustellen, ob Sie eine Tür nach DIN links oder nach DIN rechts haben, müssen Sie lediglich darauf achten, wo sich die Bänder (Scharniere) auf der Innenseite der Tür (dort wo die Türbänder SICHTBAR sind) befinden (siehe Grafik).


Türen zu sehr kleinen Räumen bzw. Fluchttüren oder auch Spinde bilden hier eine Ausnahme. Um den verfügbaren Platz besser zu nutzen, werden Türen zu kleinen Räumen nach außen geöffnet. Notausgangstüren und Fluchttüren öffnen in der Regel immer nach außen, um fliehende Personen nicht zu behindern.
In diesem Fall befinden sich die Bänder auf der Außenseite. Die Ausrichtung des Schutzbeschlages ändert sich jedoch nicht. DIN rechts auswärts entspricht daher DIN links einwärts und umgekehrt.
In verschiedenen Bauodnungen, z.B. der Versammlungsstättenverodnung ist geregelt, welche Anforderungen an Rettungswege gestellt werden.
Quelle: HOPPE AG - 2009