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Private Videoüberwachung

Die Grenzfälle der privaten Videoüberwachung

Eine Videoüberwachung ist generell nur dann erlaubt, wenn andere Möglichkeiten nachweisbar uneffektiv sind (etwa: Infrarot-Videoüberwachung eines Grundstücks, weil öfter bereits Einbrüche vorgekommen sind oder Beschädigungen an Gebäuden verübt wurden.)

Die folgenden Bedingungen werden hier vom Gesetzgeber gestellt:

Ein Schild muss eindeutig auf die Kamera hinweisen. Weiterhin müssen sämtliche Bewohner der entsprechenden Hausanlage ihre Zustimmung zu dieser Maßnahme erklären.

Verboten bleibt weiterhin:

Niemand darf die Straße vor seinem Haus, das Nachbargrundstück, den Gehweg bzw. andere Häuser gleichzeitig abfilmen. Die eigene Grundstücksgrenze bildet auch das räumliche Limit für die private Videoüberwachung.