Private Videoüberwachung
Die Grenzfälle der privaten Videoüberwachung
Eine Videoüberwachung ist generell nur dann erlaubt, wenn andere Möglichkeiten nachweisbar uneffektiv sind (etwa: Infrarot-Videoüberwachung eines Grundstücks, weil öfter bereits Einbrüche vorgekommen sind oder Beschädigungen an Gebäuden verübt wurden.)
Die folgenden Bedingungen werden hier vom Gesetzgeber gestellt:
Ein Schild muss eindeutig auf die Kamera hinweisen. Weiterhin müssen sämtliche Bewohner der entsprechenden Hausanlage ihre Zustimmung zu dieser Maßnahme erklären.
Verboten bleibt weiterhin:
Niemand darf die Straße vor seinem Haus, das Nachbargrundstück, den Gehweg bzw. andere Häuser gleichzeitig abfilmen. Die eigene Grundstücksgrenze bildet auch das räumliche Limit für die private Videoüberwachung.