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Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

KfW FFM

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert sowohl Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz als auch bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen bestehender KfW-Produkte zur Barrierereduzierung oder zur energetischen Sanierung in bestehenden Wohngebäuden.

Die Förderung besteht in zinsgünstigen Krediten für alle Antragsberechtigten sowie in Investitionszuschüssen für Privatpersonen.

Die KfW fördert beispielsweise

  • den Einbau neuer einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren
  • den Einbau oder die Aufarbeitung von Fenstern
  • den Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden sowie den Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon und Terrassentüren (z. B. Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen)
  • den Einbau von Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung (Anforderungen nach DIN EN 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser sind erfüllt)
  • den Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion (Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 sind erfüllt, die Einbruchmeldefunktion weist keine Abweichung von der vorgenannten Norm auf, bei der Scharf- und Unscharfschaltung wird die Zwangsläufigkeit von der vorgenannten Norm eingehalten.)

Alle wichtigen Informationen zu den entsprechenden Förderprodukten der KfW finden Sie hier.

Anträge für Einbruchschutzmaßnahmen können direkt online über das Zuschussportal der KfW gestellt werden. Erläuterungen für die Nutzung des Zuschussportals finden Sie hier.

In vier Schritten zur Förderung

  1. Lassen Sie sich vor Beginn der Sanierung bzw. des Umbaus zu den Themen Einbruchschutz und Energieeffizienz beraten. Alle wichtigen Informationen zum Einbruchschutz erhalten Sie bei Ihrer nächstgelegenen (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle. Zudem sollten Sie auf Basis einer unabhängigen Energieberatung ein umfassendes Sanierungskonzept erstellen lassen. Für die Energieberatung empfiehlt die KfW Sachverständige aus ihrer Expertenliste. Eine „Vor-Ort-Beratung“ wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Förderberechtigte Energieberater sind in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Förderprogramme des BAFA“ veröffentlicht. Auch die Verbraucherzentralen bieten eine geförderte Energieberatung an.
  2. Stellen Sie vor Beginn der Baumaßnahme einen Förderantrag im KfW-Zuschussportal.
  3. Beauftragen Sie nur spezialisierte Fachunternehmen, nachdem Sie die Zusage von der KfW erhalten haben. Fachunternehmen finden Sie beispielsweise in den Adressennachweisen von Errichterunternehmen der Landeskriminalämter – Infos hierzu erhalten Sie in Ihrer (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle.
  4. Lassen Sie sich vom Fachunternehmen den fachgerechten Einbau schriftlich mit der Fachunternehmerbestätigung bescheinigen. Die Fachunternehmerbestätigung können Sie hier herunterladen.

Welchen Einbruchschutz empfiehlt die Polizei?

Sofern Sie sich für die Realisierung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen eines KfW-Produkts entschließen, müssen Haus- und Wohnungseingangstüren mindestens der Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 (geprüfte und am besten zertifizierte einbruchhemmende Bauprodukte) entsprechen. Die Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 sollte als Mindestanforderung an den Einbau von leicht erreichbaren Fenster und Fenstertüren ebenfalls berücksichtigt werden. Ausgenommen sind Fenster und Fenstertüren, die nur mit einer Aufstiegshilfe erreichbar sind und vor denen keine Standfläche für den Einbrecher gegeben ist. Bei erhöhtem Einbau sollten Fenster und Fenstertüren als Grundsicherung der Widerstandsklasse RC 1 N nach DIN EN 1627 entsprechen.

Sofern Sie Gitter einbauen, sollten diese ebenfalls mindestens die Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 erfüllen.

Einbruchhemmende Roll- und Klappläden – nach DIN EN 1627 mindestens der Widerstandsklasse RC 2 – leisten ebenfalls Widerstand bei dem Versuch, sich gewaltsam Zutritt in den zu schützenden Bereich zu verschaffen. Sie können ihre einbruchhemmende Funktion jedoch nur erfüllen, wenn sie tatsächlich geschlossen sind. Hilfreich sind hier automatischen Steuerungen.

Als Nachweis für die geprüfte und zertifizierte Einbruchhemmung sollten ein Produktzertifikat sowie die Montageanleitung und eine ausgefüllte Montagebescheinigung vorgelegt werden. Das Bayerische Landeskriminalamt gibt im Auftrag der Zentralen Geschäftsstelle der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) Herstellerverzeichnisse über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte heraus. Diese enthalten die Firmenanschrift und die Widerstandsklassen des Produkts.

Nachrüstsysteme (Schlösser) müssen der DIN 18104 Teil 1 (aufschraubbar) oder Teil 2 (im Falz eingelassen) entsprechen und von einem Fachunternehmen eingebaut werden, das auf einem Errichternachweis für mechanische Sicherungseinrichtungen der Landeskriminalämter benannt ist. Mehrfachverriegelungssysteme nach DIN 18251 ab der Klasse 3 bzw. Einsteckschlösser nach DIN 18251 ab Klasse 4 jeweils mit Sperrbügelfunktion sind ebenfalls förderfähig. In der Broschüre „Sicher wohnen“ sind alle hier aufgeführten Anforderungen für die förderfähigen einbruchhemmenden Bauteile noch einmal eingehend beschrieben.

Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sind nach DIN EN 50 131-1 bzw. DIN VDE 0833, Teil 1 und 3, mindestens Grad 2, zu projektieren und zu errichten. Einbruchmeldeanlagen sollten nur durch Fachunternehmen eingebaut werden, die auf den Errichternachweisen der Landeskriminalämter für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen benannt sind. Die fachlichen Anforderungen für den Einbau von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) finden Sie im Faltblatt „Tipps für mehr Sicherheit: Schlagen Sie Alarm!“ der Polizeilichen Kriminalprävention, das auch eine Checkliste mit 14 wichtigen Hinweisen zum Einbau einer ÜMA/EMA enthält.

 

Quelle: https://www.k-einbruch.de/foerderung/bundesweite-kfw-angebote/