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Brandschutz kompakt

Hinsichtlich der Aspekte des vorbeugenden (brandverhindernden) und des abwehrenden (brandbekämpfenden) Brandschutzes ist die Berücksichtigung von Feuerschutzmaßnahmen und -vorgaben in verschiedensten Gesellschaftsbereichen von großer Wichtigkeit. Nicht nur in Deutschland ist der Brandschutz mit einer großen Anzahl an Gesetzen, Normen und Richtlinien verbunden, die Brände und damit einhergehende Personen- und Sachschäden verhindern bzw. minimieren sollen.

Die Brandschutzordnung

BrandschutzordnungDie auf der Brandschutznorm DIN 14096 beruhende Brandschutzordnung (früher auch als Feueralarm- oder Feuerlöschordnung bezeichnet) enthält Verhaltensregeln, die von Personen innerhalb von Betriebsgebäuden, Versammlungsstätten, Hochhäusern, Krankenhäusern etc. zwecks Brandvermeidung oder -eindämmung zu befolgen sind.

Die Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen: Der maximal eine DIN-A4-Seite umfassende Teil A ist gut erkennbar in verschiedenen Gebäudebereichen auszuhängen und richtet sich an alle Personen, die sich in dem betreffenden Gebäude befinden. Teil B ist eine vergleichsweise ausführliche schriftliche Ausarbeitung, die beispielsweise Betriebsangehörigen übergeben wird. Teil C beinhaltet schließlich vornehmlich konkrete vorbeugende Maßnahmen, die durch mit Brandschutzaufgaben betraute Personen durchzuführen sind.

Jede Brandschutzordnung wird nach den besonderen Erfordernissen eines betreffenden Gebäudes erstellt.

Brandschutz & Gebäudeklassen

Die Brandschutzanforderungen an ein Gebäude orientieren sich vor allem an der sogenannten Gebäudeklasse. Vergleichsweise geringe Anforderungen gelten beispielsweise für Bauten der Gebäudeklasse 1 (frei stehende Einfamilienhäuser mit ausreichender Entfernung zu Nachbargebäuden). Mit steigender Gebäudeklasse nimmt auch der Umfang entsprechender Brandschutzvorgaben zu - in die Gebäudeklasse 2 fallen beispielsweise Doppel- und Reihenhäuser, während Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Wohnungen der Gebäudeklasse 3 zugeordnet sind.

Über genannte Gebäudeklassen hinaus beziehen sich die Angaben vielfältiger Brandschutznormen etwa auch auf die speziellen Gegebenheiten von Tiefgaragen.

Das Befolgen brandschutzrelevanter Vorschriften ist bei sämtlichen Neu- und Umbauten Pflicht. Werden Bauanträge gestellt, so geht dies immer mit der durch die Bauaufsicht gestellten Forderung nach einem schriftlichen Brandschutznachweis einher.

Brandschutzklassen

FeuermelderBrandschutzrechtliche Bestimmungen beschränken sich bei Weitem nicht auf Gebäude im Ganzen - so können gemäß DIN 4102 beispielsweise Baustoffe und Bauteile hinsichtlich deren Brandschutzklasse beurteilt werden. Der Brandschutzklasse A werden Baustoffe zugeordnet, die nicht brennbar sind. 
Klasse B umfasst dagegen brennbare Baustoffe (hier kann außerdem zwischen schwer entflammbaren, normal entflammbaren und leicht entflammbaren Stoffen unterschieden werden).

Bauteilen werden unter Brandschutzaspekten verschiedene Feuerwiderstandsklassen zugeteilt. Die Bezeichnung F0 beschreibt dabei ein Bauteil, das einem Feuer weniger als 30 Minuten standhält. Mit F30 ausgezeichnete Bauteile sind für mindestens 30 Minuten in der Lage, ausbrechendem Feuer Widerstand zu leisten. In entsprechender Weise sind auch die Feuerwiderstandsklassen F60, F90, F120 und F180 zu interpretieren.
Neben Klassifikationen für Baustoffe und -teile beschreibt DIN 4102 unter anderem auch Feuerwiderstandsklassen von Brandschutztüren, die als sogenannter Feuerschutzabschluss dienen. Während Türen mit dem Widerstand T30 einen Feuerdurchtritt bei uneingeschränkter Türfunktion für mindestens 30 Minuten verhindern, erfüllen Brandschutztüren der Feuerwiderstandsklassen T60, T90, T120 und T180 diese Aufgabe über den jeweils bezifferten Zeitraum hinweg.