Fachhändler seit über 50 Jahren

Hotline unter +49 351 477 52 50

30 Tage Rückgaberecht

Kostenloser Versand DE ab 75 €

Videoüberwachung

Was ist Videoüberwachung?

ÜberwachungskameraBei der Videoüberwachung handelt es sich um die optisch-elektronische Beobachtung von Inneneinrichtungen oder Freiflächen. Entweder sind die Aufnahmen zeitecht relevant (bei Alarmanlagen), sodass ein Sicherheitsdienst, Warenhausdetektive, die Eigentümer von Gebäuden oder Anlagen oder die Polizei direkt einschreiten können. Oder es geht um die spätere Analyse der aufgenommenen Daten – beispielsweise die Aufnahme von Nummernschildern und die spätere Zuordnung.

Die Aufklärungsquote von Straftaten erhöht sich durch Videoüberwachungsanlagen – ebenfalls die Verbrechensprävention. Potentielle Täter, die über den örtlichen Einsatz einer Videokamera (etwa an Bahnhöfen oder Flughäfen) informiert sind, sehen oft von ihrem ursprünglichen Vorhaben einer Straftat ab. Gerade diese Präventivmaßnahmen werden im Ausland (England, Österreich) weiter gefasst, als es in der Bundesrepublik der Fall ist.

Wo wird Videoüberwachung gesetzlich gerahmt?

Das Abfilmen von Außenbereichen wird vom Bundesdatenschutzgesetz gerahmt: Nur das eigene Grundstück darf gefilmt werden, wenn die anderen Hausbewohner zustimmen – Aufzeichnungen müssen nach drei Tagen gelöscht werden. Und gewerblich: Arbeitgeber dürfen nur die öffentlich zugänglichen Räume abfilmen, wenn dies allgemein bekannt ist und nicht zur Leistungskontrolle der Angestellten dienen soll. Bei betriebsinternen Räumen gelten noch strengere Vorschriften. In Banken, Sparkassen und Spielcasinos sind Videoüberwachungsanlagen sogar vorgeschrieben, ebenfalls in kerntechnischen Anlagen. In öffentlichen Räumen, wie Bahnhöfe, ÖPNV-Mittel, Plätzen oder gar Ladengeschäften dienen sie der Vermeidung oder Aufklärung von Straftaten.

Die Bundespolizei darf videoüberwachen (auch zukünftig wahrscheinlich in Privatwohnungen), die Landespolizei muss dies unter strengen Auflagen begründen.

Die Vorteile der Videoüberwachungsanlagen sind auf den ersten Blick klar: Gefährliche Orte kann man mit geringem Personaleinsatz und kostengünstig kontrollieren. Potentielle Straftäter werden unter das Risiko gesetzt, erkannt und erfasst zu werden. So werden Rechtsverstöße vermieden – und wenn sie doch durchgeführt werden, ist ein Eingriff schnell möglich. Die Überführung von Straftätern wird ferner erleichtert, wie sich insbesondere in U-Bahnen, Bahnhöfen und Zügen zeigt. Gewalttätige Fußballfans z. B. lassen sich so im Nachhinein mit Fahndungsanzeigen abgleichen.

Es stehen keine Artikel entsprechend der Auswahl bereit.